Impressum

Uhre Doggter ® Schwitter
Inhaber Simon Schwitter
Eidg. dipl. Uhrmacher-Rhabilleur
Abläschstrasse 20 
CH – 8750 Glarus

E-Mail   info@uhre-doggter.ch

UID : CHE-106.486.104
Handelsregister Kt. Glarus : CH-160.1.002.247-0
Rechtsform : Einzelfirma
Inhaber und Geschäftsführer : Simon Schwitter
Prokura mit Einzelunterschrift : Hans-Rudolf Glarner

Rechtliche Hinweise

Die Urheber- und alle anderen Rechte an Inhalten, Fotos, Texten oder anderen Dateien dieser Webseite sind Eigentum der Firma Schwitter Uhre Doggter und dürfen ohne schriftliche Zustimmung weder kopiert, reproduziert noch anderweitig verwendet werden, auch nicht auszugsweise.

Datenschutzerklärung : Über die Besucher dieser Webseite erheben und speichern wir keinerlei Daten. Die uns per E-Mail anvertrauten Daten werden von uns weder an Dritte weitergegeben noch für Werbezwecke verwendet und von uns nach Abholung der Reparatur/Offerte gelöscht.

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Die Gestaltung dieser Webseite erfolgte durch Zapgrafiken in Zusammenarbeit mit Schwitter Uhre Doggter unter Verwendung von WordPress.

Uhre Doggter ist eine eingetragene Marke und urheberrechtlich geschützt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB )

1.  Allgemeines

Der Auftrag zur Reparatur, Revision, Restaurierung oder Anfertigung einer Uhr oder deren Bestandteile gilt gemäss OR 363-379 als Werkvertrag und bedarf zu seiner Gültigkeit keiner schriftlichen Form. Der Verkauf von Zubehör gilt gemäss OR 184-215 als Kaufvertrag. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Auftraggeber und der Firma Schwitter Uhre Doggter, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart worden ist.

2.  Kostenvoranschläge und Preise

Sämtliche Kostenvoranschläge und Preisvereinbarungen erfolgen Aufgrund des Stundenaufwandes mit Verrechnung des aktuell gültigen Stundenansatzes, wir unterscheiden dabei preislich zwischen drei verschiedenen : 

a)  Reparatur, Revision, Unterhaltsdienst, Service, Kostenvoranschlag

b)  Restaurierung, Komplexe Arbeiten mit erhöhten Anforderungen

c)  Rekonstruktion und Anfertigung von Ersatzteilen

Alle Preisangaben verstehen sich netto in CHF, inklusive aller Abgaben , ab Domizil der Firma Uhre Doggter Schwitter ohne irgendwelche Abzüge. Wir behalten uns Preisanpassungen vor, falls zwischen dem Zeitpunkt des Kostenvoranschlages und der vertragsgemässen Erfüllung die Lohnansätze oder die Materialpreise erheblich ändern. Eine angemessene Preisanpassung erfolgt ausserdem, wenn während der vertragsgemässen Erfüllung an dem zu reparierenden Gegenstand versteckte Defekte und Mängel zu Tage treten. Erfolgt eine Preisanpassung aus den vorgenannten Gründen, verpflichtet sich die Firma Schwitter Uhre Doggter, die Arbeiten zu unterbrechen und den Auftraggeber davon in Kenntnis zu setzen. Mündliche oder schriftliche Kostenvoranschläge gelten während 3 Monaten, ab Auftragserteilung unbeschränkt und sind kostenlos, wenn eine Auftragserteilung erfolgt.  Wird ein Reparaturauftrag nicht erteilt, so verrechnen wir den zuvor vereinbarten Unkostenbeitrag für die Erstellung des Kostenvoranschlages.

3.  Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind am Domizil der Firma Schwitter Uhre Doggter ohne Abzug von Spesen, Steuern, Abgaben, Gebühren, Zöllen oder dergleichen bei Abholung in bar zu bezahlen. Es steht keine Zahlungsmöglichkeit für Debit- oder Kredit-Karten zur Verfügung.

Für bargeldloses Bezahlen bieten wir auf Anfrage und in Absprache die Vorauszahlung per Banküberweisung vor Abholung an. 

Der Postversand erfolgt ausschliesslich gegen Vorauszahlung innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Lichtenstein. 

4.  Lieferfrist / Fertigstellung von Aufträgen

Wir bemühen uns, die vereinbarte Lieferfrist oder Fertigstellung von Aufträgen einzuhalten. Bei Verspätung besteht kein Anspruch auf Schadenersatz. Solange der erteilte Auftrag unvollendet ist, kann der Auftraggeber jedoch gegen Vergütung der bereits geleisteten Arbeit und gegen volle Schadloshaltung der Firma Uhre Doggter Schwitter vom Vertrag zurücktreten.

5.  Versand

Der Versand erfolgt ausschliesslich innerhalb der Schweiz und dem Fürstentum Lichtenstein gegen Vorauszahlung & stets auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers mit der Schweizerischen Post. ( Versichert ist der Versand ausschliesslich gemäss den jeweils gültigen AGB’s der Post bis zu maximalen Entschädigungssumme für eingeschriebene Pakete durch die Post selbst, eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen ). Verpackungskosten gehen zulasten  des  Empfängers. Der Empfänger hat die Vollständigkeit der Lieferung nach Erhalt sofort zu kontrollieren. Bei Transportschäden hat der Empfänger zur Wahrung seiner Ersatzansprüche umgehend über die Beanstandung beim Transportunternehmen eine Bestätigung einzuholen.

6. Lieferung

Auf Wunsch liefert und montiert die Firma Schwitter Uhre Doggter die reparierten Objekte an den vom Auftraggeber gewünschten Ort gegen Bezahlung der Fahrtkosten, Spesen und aufgewendeten Stunden inkl. Bereitstellung & Anfahrtsweg.

7.  Garantie / Mängelrüge

Die Gewährleistungsfrist für komplette Unterhaltsdienste (Revisionen) und Restaurierungen an Uhren beträgt 2 Jahre auf Mängelfreiheit der ausgeführten Arbeiten und beginnt ab Rechnungs- oder Quittungsdatum. Die Gewährleistungspflicht für Anfertigungen und Reparaturen insbesondere Teilreparaturen beträgt 1 Jahr auf das angefertigte oder reparierte Teil, jedoch nicht auf die volle Funktionsfähigkeit des Objekts.

Die Gewährleistungspflicht erlischt vorzeitig, wenn der Auftraggeber oder Dritte Aenderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Auftraggeber, falls ein Mangel eingetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und der Firma Schwitter Uhre Doggter die Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben.

Von der Gewährleistung  und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion,  mangelhafter Ausführung oder ungeeigneter Betriebsmittel entstanden sind; insbesondere aber auch Transportschäden, Materialermüdung, normale Abnutzung an Verschleissteilen, Glasbruch, Federbruch, Kondenswasserbildung, Wassereintritt durch thermische Shocks, Schäden infolge unsachgemässer Behandlung oder Bedienung, sowie die Folgen durch Eingriffe, Änderungen oder Reparaturen, die nicht durch unsere Firma ausgeführt wurden. Zur Wahrung seiner Ansprüche hat der Auftraggeber Mängelrügen aller Art sofort nach Empfang des Objekts der Firma Schwitter Uhre Doggter zu melden, versteckte Mängel unmittelbar nach deren Feststellung jedoch spätestens nach 1 Jahr. Weitere Ansprüche wie Mängelfolgeschäden oder Schadenersatz jeder Art sind ausgeschlossen, insbesondere materielle Vergütung von Arbeiten anderer Firmen. Für Ansprüche des Auftraggebers wegen mangelhafter Beratung und dergleichen oder wegen Verletzung irgendwelcher Nebenpflichten haftet die Firma Schwitter Uhre Doggter nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

8.  Versicherung

Von Erhalt bis Aushändigung des in Auftrag gegebenen Objektes ist dieses am Domizil der Firma Schwitter Uhre Doggter gegen Raub, Diebstahl, Einbruch, Feuer und Wasser versichert. Unsere Firma  verfügt hierzu über die von der Versicherung vorgeschriebenen und vom BVD anerkannten und abgenommenen baulichen, mechanischen und elektronischen Sicherheitsanlagen-  und Einrichtungen.

Damit die Firma Schwitter Uhre Doggter auch bei gleichzeitiger Pflege mehrerer wertvoller Objekte zu keinem Zeitpunkt unterversichert ist, verpflichtet sich der Auftraggeber, sofern der Wert eines einzelnen Objektes den Betrag von CHF 50‘000.- übersteigt, dies mit Angabe der korrekten Summe (Einstandspreis bzw. Zeitwert bei antiken Uhren) der Firma Schwitter Uhre Doggter anzumelden.

Für Einzelobjekte mit einem höheren Wert als CHF 100’000.- beteiligt sich der Auftraggeber an der notwendigen Versicherungsprämie während des Aufenthalts in unserem Atelier mit 0,3% p.a.  (Taschen- und Armbanduhren) und 0,4% p.a. (Grossuhren) des Versicherungswertes.

Die Firma Schwitter Uhre Doggter verfügt ebenfalls über eine Betriebs- und Produktehaftpflichtversicherung.

9.  Schadensregulierung

Im Schadensfall erfolgt die Regulierung nach den jeweils in der schweizerischen Versicherungsbranche üblichen Usanzen. Zur Ermittlung des materiellen Schadenswertes hat der Auftraggeber allfällige Kaufquittungen, andere den Wert belegenden Papiere oder eine neutrale Schätzung vorzulegen, ansonsten wird der Wert durch die Versicherungsexperten ermittelt, immaterielle Werte können grundsätzlich nicht geltend gemacht werden. Die Firma Uhre Doggter Schwitter hat bei einem Schadenfall auf die Höhe der Entschädigung, die unserere Versicherungsgesellschaft an den geschädigten Auftraggeber auszahlt, keinen Einfluss und verhält sich wertneutral.

10.  Erfüllungsort / Gerichtsstand

Für Entstehung und Wirkung des Vertrags gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechts, insbesondere Art. 184 ff und 363 ff des Schweizerischen Obligationenrechts über den Werk- und Kaufvertrag, sofern nicht vorstehend etwas anderes vereinbart wurde.

Änderungen und Ergänzungen zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Form.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Glarus.

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